Verfplegungspauschale für Dienstreisen in Deutschland

Der Pauschalbetrag für Verpflegung welcher vom Arbeitgeber bezahlt wird staffelt sich wie folgt (zuletzt geändert 2020):

  • Anreise- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit >>> 14 Euro
  • ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der Arbeitsstätte >>> 14 Euro
  • ab 24 Stunden Abwesenheit >>> 28 Euro
(2) Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte.
  • Davon abgezogen werden Beträge wenn ihr zum Beispiel durch euren Kunden eingeladen werdet in der Kantine zu essen oder im Hotel das Frühstück über Halbpension inbegriffen ist.
  • Frühstück -20%
  • Mittagessen -40%
  • Abendessen -40%
  • Entweder wird die Pauschale durch den Arbeitgeber über eine Reisekostenabrechnung ersattet oder ihr müsst die Kosten selbst in der Steuererklärung angeben und bekommt sie so erstattet.

https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-aenderungen-bei-den-reisekosten_78_490644.html

https://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2020/#content

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