Der Pauschalbetrag für Verpflegung welcher vom Arbeitgeber bezahlt wird staffelt sich wie folgt (zuletzt geändert 2020):
- Anreise- und Abreisetag bei mehrtägiger Abwesenheit >>> 14 Euro
- ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung und der Arbeitsstätte >>> 14 Euro
- ab 24 Stunden Abwesenheit >>> 28 Euro
(2) Die Dauer der Dienstreise bestimmt sich nach der Abreise und Ankunft an der Wohnung, es sei denn, die Dienstreise beginnt oder endet an der Dienststätte.
- Davon abgezogen werden Beträge wenn ihr zum Beispiel durch euren Kunden eingeladen werdet in der Kantine zu essen oder im Hotel das Frühstück über Halbpension inbegriffen ist.
- Frühstück -20%
- Mittagessen -40%
- Abendessen -40%
- Entweder wird die Pauschale durch den Arbeitgeber über eine Reisekostenabrechnung ersattet oder ihr müsst die Kosten selbst in der Steuererklärung angeben und bekommt sie so erstattet.
https://www.haufe.de/personal/entgelt/lohnsteuer-aenderungen-bei-den-reisekosten_78_490644.html
https://www.reisekostenabrechnung.com/verpflegungsmehraufwand-2020/#content